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Das Gebäudereiniger-Handwerk steht seit 2007 unter dem Schutz des Entsendegesetzes. Das Gesetz verhindert Lohndumping und ist darüber hinaus für die Branche in Hinblick auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit der osteuropäischen EU-Staaten Mitte 2011 besonders wichtig.
Der Zoll überprüft ständig die Einhaltung der Lohntarif- und Rahmentarifverträge etc.. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen drohen Auftragnehmer und -geber hohe Geldbußen.
Der am 23.08.2011 abgeschlossene Lohntarifvertrag für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung beinhaltet eine Tarifanpassung der einzelnen Lohngruppen in zwei Schritten ab dem 1. Januar 2012 mit einer Laufzeit von 22 Monaten bis 31.10.2013.
Die Allgemeinverbindlichkeit ist zum 21.12.2011 erklärt worden.
Weitere Informationen zum Tarifabschluss erhalten Sie aus der
Tarifinformation 2012 des Landesinnungsverbandes.
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne persönlich zur Verfügung.
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